Passion Care - wir helfen Ihnen
Pflegegrade & Leistungen der Pflegeversicherung - was steht Ihnen zu und wo beantragen Sie das? Sie kennen sich nicht aus? Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen um das Thema Pflegegrade & Leistungen der Pflegeversicherung.
Pflegegrade & Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegebedürftigkeit
Das leistet die Pflegeversicherung für Sie
Sie können Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, sofern Sie pflegebedürftig sind. Pflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn durch gesundheitliche Beeinträchtigungen die Selbstständigkeit soweit eingeschränkt ist, dass für voraussichtlich mindestens 6 Monate pflegerische und betreuerische Unterstützung benötigt wird.
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss zuvor einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrer Versicherung. Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, entscheidet die Pflegekasse bzw. das private Versicherungsunternehmen. Dies geschieht auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD) oder der Firma MEDICPROOF (bei privat Versicherten).
Wir erklären es Ihnen
Was ist ein Pflegegrad?
Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung sind, bemisst sich nach dem Pflegegrad (früher Pflegestufe). Dabei orientiert sich die Festlegung des Pflegegrades an Fragen wie: Was kann der Pflegebedürftige im Alltag noch leisten? Wie selbstständig ist der oder die Pflegebedürftige noch?
Die fünf Pflegegrade orientieren sich daran, wie stark die pflegebedürftige Person in ihren Fähigkeiten und ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt ist.
Sie reichen von geringen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).
Einige wichtige Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
- Geldleistung ambulant
- EUR
- Sachleistung ambulant
- EUR
- Entlastungsbetrag (zweckgebunden)
125,- EUR
- Verhinderungspflege
- EUR
- Geldleistung ambulant
332,- EUR
- Sachleistung ambulant
724,- EUR
- Entlastungsbetrag (zweckgebunden)
125,- EUR
- Verhinderungspflege
1.612,- EUR
- Geldleistung ambulant
572,- EUR
- Sachleistung ambulant
1.363,- EUR
- Entlastungsbetrag (zweckgebunden)
125,- EUR
- Verhinderungspflege
1.612,- EUR
- Geldleistung ambulant
764,- EUR
- Sachleistung ambulant
1.693,- EUR
- Entlastungsbetrag (zweckgebunden)
125,- EUR
- Verhinderungspflege
1.612,- EUR
- Geldleistung ambulant
946,- EUR
- Sachleistung ambulant
2.095,- EUR
- Entlastungsbetrag (zweckgebunden)
125,- EUR
- Verhinderungspflege
1.612,- EUR
Sie haben noch Fragen? Wir helfen gerne weiter
Welche Leistungen stehen Ihnen zu und wo beantragen Sie diese? Wenn Sie Hilfe und Unterstützung brauchen, helfen wir Ihnen oder Ihren Angehörigen gerne weiter.
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