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Pflegegrade & Leistungen der Pflege­versicherung - was steht Ihnen zu und wo beantragen Sie das? Sie kennen sich nicht aus? Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen um das Thema Pflegegrade & Leistungen der Pflege­versicherung.

Pflegegrade & Leistungen der Pflege­versicherung

Pflegebedürftigkeit
Das leistet die Pflege­versicherung für Sie

Sie können Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, sofern Sie pflegebedürftig sind. Pflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn durch gesundheitliche Beeinträchtigungen die Selbstständigkeit soweit eingeschränkt ist, dass für voraussichtlich mindestens 6 Monate pflegerische und betreuerische Unterstützung benötigt wird.
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss zuvor einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrer Versicherung. Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, entscheidet die Pflegekasse bzw. das private Versicherungsunternehmen. Dies geschieht auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD) oder der Firma MEDICPROOF (bei privat Versicherten).


Wir erklären es Ihnen
Was ist ein Pflegegrad?

Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung sind, bemisst sich nach dem Pflegegrad (früher Pflegestufe). Dabei orientiert sich die Festlegung des Pflegegrades an Fragen wie: Was kann der Pflegebedürftige im Alltag noch leisten? Wie selbstständig ist der oder die Pflegebedürftige noch?

Die fünf Pflegegrade orientieren sich daran, wie stark die pflegebedürftige Person in ihren Fähigkeiten und ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt ist.

Sie reichen von geringen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).

Einige wichtige Leistungen der Pflege­versicherung im Überblick

  • Geldleistung ambulant 

- EUR


  • Sachleistung ambulant

- EUR


  • Entlastungsbetrag (zweckgebunden) 

125,- EUR


  • Verhinderungspflege

- EUR


  • Geldleistung ambulant 

332,- EUR


  • Sachleistung ambulant 

724,- EUR


  • Entlastungsbetrag (zweckgebunden) 

125,- EUR


  • Verhinderungspflege

1.612,- EUR

  • Geldleistung ambulant 

572,- EUR


  • Sachleistung ambulant 

1.363,- EUR


  • Entlastungsbetrag (zweckgebunden) 

125,- EUR


  • Verhinderungspflege

1.612,- EUR


  • Geldleistung ambulant 

764,- EUR


  • Sachleistung ambulant 

1.693,- EUR


  • Entlastungsbetrag (zweckgebunden) 

125,- EUR


  • Verhinderungspflege

1.612,- EUR


  • Geldleistung ambulant 

946,- EUR


  • Sachleistung ambulant 

2.095,- EUR


  • Entlastungsbetrag (zweckgebunden) 

125,- EUR


  • Verhinderungspflege

1.612,- EUR


Sie haben noch Fragen? Wir helfen gerne weiter

Welche Leistungen stehen Ihnen zu und wo beantragen Sie diese? Wenn Sie Hilfe und Unterstützung brauchen, helfen wir Ihnen oder Ihren Angehörigen gerne weiter. 
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